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Baukindergeld: Neue Förderung verabschiedet

DER Immobilienfinanzierer der Region

Eine gute Nachricht: Das Baukindergeld für junge Familien kann ab sofort beantragt werden. Dieser Zuschuss vom Staat zum Bau oder Kauf der ersten eigenen vier Wände soll Familien unterstützen, Wohneigentum zu bilden. Sie erhalten bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren. Doch was heißt das genau und wie bekommen Sie die Förderung? Wir haben uns mit Klaus Schwarzfischer, Leiter Immobilienfinanzierung, unterhalten, wie das mit dem Baukindergeld genau läuft. Und für uns Bayern hat er auch noch ein Extra-Bonbon parat.

Lieber Klaus, die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres die Einführung des Baukindergeldes beschlossen. Wer ist denn eigentlich hier die Zielgruppe?

Die Bundesregierung hat eine weitere Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum beschlossen: das Baukindergeld. Das entsprechende Gesetz tritt sogar rückwirkend in Kraft: Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 geschlossene Kaufverträge oder Baugenehmigungen kommen in den Genuss der Förderung durch Baukindergeld.

Das Baukindergeld richtet sich an eine klar umrissene Gruppe. Es soll Familien mit Kindern den Weg zum Eigenheim erleichtern. Denn viele Familien müssen genau rechnen: Bevor sie Eigentum erwerben oder selbst bauen machen sie einen Kassensturz. Die zentralen Fragen lauten: Ist genug Eigenkapital vorhanden? Reicht das Einkommen für die monatliche Kreditrate? Wie viel Haus können wir uns leisten? Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen greift die Bundesregierung jetzt mit dem Baukindergeld unter die Arme: Bis zu 12.000 Euro pro Kind stehen für die Förderung des Eigenheims bereit.

Der Bund fördert mit dem Baukindergeld sowohl den Neubau als auch den Erwerb von Bestandsimmobilien und bezweckt damit eine Erhöhung der Wohneigentumsquote. Neben der Förderung des Wohnungsbaus gilt das Eigenheim nämlich auch als gute Altersvorsorge für Familien.

Das ist ja mal sehr erfreulich, dass die Politik hier konkret handelt! Aber da stellt sich doch die Frage, wer bekommt denn eigentlich das Baukindergeld?

Einen Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gelten noch weitere Bedingungen: 

  • Der Anspruch gilt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes weitere Kind gibt.
  • Als Haushaltseinkommen gilt:
    1. das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
    2. im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2019 also der Durchschnitt von 2017 und 2018)
  • Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.
  • Der Antrag kann nach Einzug in das Wohneigentum beantragt werden (Nachweis durch Meldebescheinigung). Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Einzug oder im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Jetzt haben wir die Voraussetzungen kennengelernt, sicherlich werden sich jetzt einige fragen, wie viel Baukindergeld gibt es, Klaus?

Für ein einzelnes Kind erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie erwerben oder ein Eigenheim bauen, einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12.000 Euro.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Baukindergeld: 1.200 € pro Kind und Jahr!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
  • Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Anträge werden online auf www.kfw.de/zuschussportal gestellt. Hier können ab März 2019 auch die für Gewährung der Förderung benötigten Nachweise hochgeladen werden.

Nähere Informationen zur Antragstellung, den Förderbedingungen und den benötigten Nachweisen finden Sie auf www.kfw.de/baukindergeld.

Das Baukindergeld soll ja Familien mit Kindern helfen, die es sich womöglich sonst nicht leisten könnten Wohneigentum zu erwerben. Da gibt es doch sicherlich Einkommensgrenzen für das Baukindergeld?

Das Baukindergeld soll Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, Wohneigentum zu schaffen. Daher gelten für den Bezug Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sind allein nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie darf maximal 75.000 Euro plus einem Kinderfreibetrag von 15.000 Euro betragen, damit sie in den Genuss des Baukindergeldes kommt.

Die Obergrenze des maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommens beträgt bei

  • einem Kind: 90.000 Euro
  • zwei Kindern: 105.000 Euro
  • drei Kindern: 120.000 Euro
  • vier Kindern: 135.000 Euro

Wir hier im schönen Bayern bekommen sogar noch ein Extra-Bonbon: zum einen eine Baukindergeld-Aufstockung und zum anderen die Bayerische Eigenheimzulage. Was hat es damit auf sich, Klaus?

Familien in Bayern können sich besonders freuen. Denn hier gibt es einerseits einen erhöhten Baukindergeld-Zuschuss und andererseits kommen auch Kinderlose in den Genuss einer Förderung.

  • Baukindergeld-Aufstockung um zusätzlich 3.000 Euro pro Kind (ergibt sich aus 300 Euro für 10 Jahre, bei Berechtigung).
  • Bayerische Eigenheimzulage als einmaliger Festbetrag: 10.000 Euro – antragsberechtigt sind auch Kinderlose. Beantragung, Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die BayernLabo.

Kannst Du uns vielleicht mal ein Beispiel geben, wie sich das Baukindergeld bei einer Familie in der Praxis darstellen wird?

Die folgenden Finanzierungseckdaten sind nur ein Rechenbeispiel. Nadine und Stefan sind Lehrer in Cham. Sie sind beide Mitte dreißig und haben zwei Kinder, drei und fünf Jahre alt. Wegen der Kinder haben beide ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen beträgt 76.000 Euro. Sie haben schon fast 100.000 Euro Eigenkapital angespart, sodass einer Immobilienfinanzierung nichts im Wege steht.

Jetzt erfahren sie vom Baukindergeld und rechnen die Eckdaten ihrer Baufinanzierung neu durch. Das sind die Anspruchsbedingungen, die für sie gelten: 75.000 Euro Grundbetrag plus zweimal Kinderfreibetrag von 15.000 Euro ergibt eine Einkommensgrenze von 105.000 Euro. Das Einkommen von Stefan und Nadine liegt klar darunter. Ihnen steht ein Baukindergeld von 1.200 Euro pro Jahr und Kind zu – für ihre beiden Kinder also 2.400 Euro. Zusätzlich gibt es für jedes Kind nochmals jeweils 300 Euro jährlich bayerische Aufstockung und einmalig 10.000 Euro bayerische Eigenheimzulage. Insgesamt erhalten Nadine und Stefan in den 10 Jahren 40.000 Euro Förderung. Das lohnt sich auf alle Fälle.

Ersetzt das Baukindergeld eigentlich andere Förderprogramme oder ist es zusätzlich aufgelegt worden?

Das Baukindergeld steht nicht in Konkurrenz zu bereits existierenden Fördermöglichkeiten, sondern ergänzt diese. Zu den bisherigen Instrumenten, die unverändert bestehen bleiben, zählen Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, BAFA-Förderungen für Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien, KfW-Fördermittel sowie weitere Programme der Bundesländer.

Einige der Förderungen sind an bestimmte Bedingungen wie die Einkommensverhältnisse gebunden.

Lieber Klaus, vielen Dank für den Einblick in die neu beschlossenen Fördermöglichkeiten. Wie Dein Beispiel eindrucksvoll zeigt: Es lohnt sich auf jeden Fall! Wer mehr über das Baukindergeld, die bayerischen Lösungswege oder andere Förderungen wissen möchte, erreicht Klaus Schwarzfischer, Leiter Wohnbaufinanzierung, unter Tel. 09971 489 139 oder schreiben Sie eine Mail an immo-wohnbau@rb-chamer-land.de. Er und sein Team freuen sich auf Sie!